Lärmaktionsplanung rechnet sich
Im "BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN
RAT
über die Durchführung der Richtlinie über Umgebungslärm gemäß Artikel 11 der
Richtlinie 2002/49/ vom 30.03.2017 COM(2017) 151 final
stellt die Kommission u.a. fest:
"In den Fällen, in denen Aktionspläne mit Maßnahmen zur Lärmbekämpfung angenommen wurden, hat die Richtlinie im Rahmen des wahrscheinlichsten Szenarios in der Kosten-Nutzen-Analyse zu einem günstigen Kosten-Nutzen-Verhältnis von 1: 29 geführt."
Hier finden Sie den Bericht:
Die Stadt Königswinter hat eine Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken erstellt.
Die Stadt Königswinter hat (als einige der wenigen Gemeinden außerhalb der Ballungsräume) die Aufgabe der Lärmaktionsplanung an den Schienenwegen ernst genommen und - nach unserer Auffassung - in sehr hoher Qualität bearbeitet. Dies haben bislang leider nur wenige Gemeinden geleistet, da sich viele in der Annahme, das Eisenbahnbundesamt sei zuständig, der Aufgabe nicht gestellt haben.
Hier finden Sie einen Link zur Lärmaktionsplanung der Stadt Königswinter.
Folgenden Auszug aus der Lärmaktionsplanung möchten wir Ihnen hier vorstellen:
Lärmminderungsmaßnahmen für den Lärmaktionsplan in der 2. Stufe
Die folgenden Maßnahmen sollen eine Verringerung der Lärmimmissionen an Wohngebäuden in Königswinter bewirken. Sie werden den zuständigen Behörden hiermit zur Prüfung und Stellungnahme vorgelegt:
Allgemeine Maßnahmen
- Umfassende Umsetzung des lärmabhängigen Trassenpreissystems für Güterzüge.
- Umfassende Umrüstung lauter Züge auf sog. „Flüsterbremsen“ ( LL-Sohlen) sowie den Austausch alter Wagen beschleunigen. Möglichkeiten zum Verbot "lauter Fahrzeuge" (mit Graugussbremsen) prüfen.
- Forcierung des Einsatzes moderner Rad-Schienen-Technik.
- Aufbau eines Monitoringsystems zur Identifizierung lauter Fahrzeuge.
- Festlegung von Lärmobergrenzen für Schienenverkehrswege an Wohngebieten
vorantreiben.
- Die Stadt Königswinter setzt sich für eine Initiative der Gemeinden am unteren
Mittelrheintal mit gemeinsamen Lärmminderungszielen und den Abschluss einer
entsprechenden Vereinbarung ein.
Maßnahmen am Fahrweg in Königswinter
- Einbau lückenlos verschweißter Gleise bzw. den Austausch stumpfer Schienenstöße
gegen diagonale oder verschweißte Schienenstöße in Königswinter forcieren.
- Ausstattung der Streckenabschnitte mit Schienenstegdämpfern und eine Schwellen-
oder Gleisbettentkopplung prüfen. Einbau von Unterschottermatten forcieren.
- Prüfung der Schienenwege und Veranlassung notwendiger Reparaturen.
- Ersatz des Läutwerks am Bahnübergang Drachenfelsstraße.
Maßnahmen bezüglich des Schallausbreitungswegs in Königswinter
- Nachträgliche Ausstattung der vorhandenen Lärmschutzwände mit sogenannten
„Lärmspoilern“.
- Errichtung von Lärmschutzwänden und Einhausungen forcieren.
- Errichtung einer Lärmschutzwand durch die Bahn im Bereich des Küferwegs in der
Königswinterer Altstadt.
- Prüfung der Lärmschutzbauwerke der Bahn an der Brücke über den Libellenweg.
- Prüfung der Lärmschutzbauwerke der Bahn auf Höhe der Ortslage Bockeroth.
- Prüfung der Lärmschutzbauwerke der Bahn zwischen den Ortslagen Bockeroth und
Stieldorferhohn.
Maßnahmen bezüglich des Betriebsablaufs für den Bereich Königswinter
- Möglichkeiten der Geschwindigkeitsbegrenzung und Nachtfahrverbote für
lärmintensive Güterzüge prüfen
- Qualifizierung als BüG (Besonders überwachtes Gleis), Gewichtsbeschränkungen
und Nachtfahr- und Sonn- / Feiertagsfahrverbote für laute Fahrzeuge prüfen.
Bauleitplanung
- Berücksichtigung der Lärmsituation im Rahmen der Bauleitplanung
Ersatzstrecke
- Planung und Umsetzung einer Ersatzstrecke für den Güterverkehr im Rheintal außerhalb bevölkerungsreicher Gebiete.
In mehreren Bundesländern wurde inzwischen klargestellt, dass nach § 47 e BImSchG die Gemeinden des Bundes - oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden - für die Lärmaktionsplanung der 2. Stufe an den Haupteisenbahnstrecken, die bis zum 18. Juli 2013 abzuschießen war, bis zur vollständigen Erfüllung dieser Leistung zuständig bleiben. Da die zuständigen Behörden ihrer Pflicht zur Erstellung der Lärmaktionspläne in Bezug auf den Schienenlärm bislang nicht nachgekommen sind, droht durch die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland. Wir rechnen deshalb damit, dass alle betroffenen Gemeinden zeitnah Abhilfe schaffen wollen.
Im Gegensatz zur Bearbeitung des Straßenverkehrslärms gibt es zur Bearbeitung des Schienenverkehrslärms nur rudimentäre Handlungsempfehlungen. Auch beschränkt sich die Zuleistung der mitwirkenden Eisenbahninfrastrukturunternehmen auf wenige bereits beschlossene Maßnahmen. Eine regional auf die Belange Ihrer Gemeinde zugeschnittene Planung kann darauf nicht aufgebaut werden.
Wir nehmen im folgenden Bezug auf die LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung sowie zum Handbuch Lärmaktionspläne des Umweltbundesamtes und möchten Ihnen gerne ergänzende Hinweise zum planerischen Umgang mit dem Schienenverkehrslärm geben.
Ballungsräume
Die Planungshinweise gelten für kleinere Gemeinden an den Haupteisenbahnstrecken aber genauso für die Ballungsräume, durch welche die TENT-Trassen oder Trassen mit relevantem Schienenlärm führen. Falls die Lärmaktionsplanung lokal bereits abgeschlossen ist, sei eine kritische Überprüfung anhand dieser Planungshinweise empfohlen.