In dieser Rubrik stellen wir ausgewählte Entscheidungen der Politik vor und kommentieren sie kritisch aus Sicht der vom Bahnlärm betroffenen Bürger.
Gottfried Ilgmann von IMP Ilgmann Miethner Partner Management Consultants, der den Artikel "Laute Güterbahn trifft smarten Lastwagen" in der FAZ vom 17.12.2016 verfasst hat, hat nun ein ausführliches Gutachten zur verheerenden Lage des Gütertransports auf der Schiene veröffentlicht mit dem Titel "Güter gehören auf die Bahn: Wunschdenken ohne Plan".
Der Bundesrat hält Anspruch auf Lärmminderung an Bestandsstrecken für nicht erforderlich und verweigert den Bürgern das Recht auf gesunden Schlaf.
In der Sitzung vom 07.12.2015 werden vom Bundesrat verschiedene Beschlussvorschläge aufgegriffen, die auf Initiative des Landes Rheinland-Pfalz in die Beratung eingebracht wurden. Im wesentlichen handelt es sich um die Mahnung an das BMVI, das Programm aus dem Koalitionsvertrag endlich zu bearbeiten:
Viel spannender ist aber was nicht beschlossen wurde. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat Empfehlungen in die Beratung eingebracht, die überwiegend nicht angenommen wurden.
Im Klartext haben die im Bundesrat vertretenen Ministerpräsidenten und Minister am 07.12.2015 beschlossen:
"Der Bundesrat hält es nicht für erforderlich, einen ausreichenden Gesundheitsschutz der Bevölkerung vor Schienenlärm sicherzustellen, indem ein gesetzlicher Anspruch auf Lärmminderung an bestehenden Schienenstrecken geschaffen wird."
und
"Der Bundesrat hält es nicht für erforderlich, einen gesunden Nachtschlaf der Anwohnerinnen und Anwohner von Schienenstrecken sicherzustellen, indem auch maximale Schalldruckpegel für die Bewertung der Lärmauswirkungen der Schienenwege berücksichtigt werden."
Wer die Beratung über die Medien live verfolgt hat, hat die Sekunden der Stille gesehen, die auf die Abstimmungen folgte. Allen Beteiligten war völlig klar, was sie soeben beschlossen haben.
Hier die Empfehlungen des Ausschusses: